Politische Gleichstellung: Wann, wenn nicht jetzt?

Seit wann gibt es eigentlich das Frauenwahlrecht im deutschsprachigen Raum?

In Österreich gilt mit Ende des Ersten Weltkrieges und der Erstellung der ersten Republik das allgemeine gleiche Frauenwahlrecht, also seit 1918. In Deutschland galt das erste Frauenwahlrecht seit 1919, zur gleichen Zeit, als die Wahlen der Deutschen Nationalversammlung über die Bühne gingen. In der Schweiz, bedingt durch das herrschende politische System, kam es erst 1971 zum Recht für Frauen, zu wählen. Doch das Frauenwahlrecht ist eine Sache, und Gleichberechtigung im Alltag sowie auch im politischen Alltag ist eine andere. In Österreich dauerte es dann immerhin weitere 31 Jahre, bis endlich eine Frau auch Ministerin im Nationalrat war. In Deutschland kam erstmals eine Frau an den Sitz der Bundeskanzlerin heran. Geschlechtergleichberechtigung beschäftigt uns also bereits seit Langem und in vielen Bereichen sind wir weit entfernt von einer wahren Geschlechterdiversität.

Kampf um Geschlechtergerechtigkeit

Seit 1995 auf der UN-Weltfrauenkonferenz etabliert sich zusehends der Begriff ‚Gender Mainstreaming‘. Diese Bezeichnung wurzelt in der Vorstellung, dass es keine geschlechtsneutrale Realität gibt und dass Frauen und Männer in sehr spezifischer Weise von gewissen politischen und administrativen Entscheidungen betroffen sein können. Es geht dabei darum, dass sich gewisse politische sowie andere Regelungen anders auf die Leben von Frauen und Männern auswirken. Das ‚Mainstreaming‘ geht dabei darauf zurück, dass alle Regelungen betroffen sind und nicht nur solche mit einem Gleichstellungsziel. Auf EU-Ebene wurde dieser Ansatz erstmals im Jahr 1999 verfasst und seit dem Jahr 2008 mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union im Artikel 8 festgehalten.

Jubiläum des Frauenwahlrechts – Was muss noch getan werden?

Im Laufe der letzten 100 Jahre haben sich Menschen in Deutschland und Österreich für die Gleichberechtigung eingesetzt. Doch auch heute haben wir nach wie vor ein führendes Geschlecht und keine führenden Persönlichkeiten, wie es die Vision vorgesehen hat. Denn auch im Jahr 2018 verdient ein Mann in Deutschland im Durchschnitt 21 Prozent mehr als eine Frau. Dies wird auf unterschiedliche Tätigkeitsfelder und die Dominanz der Männer in Führungspositionen zurückgeführt. Wenn diese Häufigkeit der Männerdominanz in diesen Arbeitsverhältnissen herausgenommen wird, dann liegt der Prozentsatz bei ‚nur‘ mehr sechs Prozent. Kommt es also mittlerweile eher auf die Art und die Branche der Arbeit an und weniger auf das Geschlecht, mit welchem Gehalt gerechnet werden kann? Oder einfach auch noch nicht gleichgestellt, aber fast?

Angela Merkel appellierte in ihrer Rede zum 100-jährigen Jubiläum des Frauenwahlrechts besonders für mehr Frauen in deutschen Parlamenten. Es dürften keine Rückschritte gemacht werden, also müsse man am Ball bleiben. Es herrscht aber auch Ernüchterung, denn nach 100 Jahren könnten gewisse Dinge bereits aus dem Weg geschaffen worden sein, wenn wir als Menschen es nur genug wollen würden. Frauen müssen sich mehr zusammenschließen und sollten mittlerweile auch die Hälfte der politischen Repräsentanz ausmachen. Doch es wird Frauen erschwert, beispielweise wurde erst 1994 der Gleichstellungsauftrag in die Verfassung aufgenommen. Wieso mussten erst wieder knapp 80 Jahre (!) vergehen, um diesen wichtigen Schritt zu tätigen?

Wir sollten nicht wieder 100 Jahre vergehen lassen, um unsere Ziele zu erreichen!

Gleichstellungsgesetze im deutschen Sprachraum

In Deutschland gilt das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) und es dient zur Verhinderung und Verabschiedung von Nachteilen wegen des Geschlechts sowie der Förderung der Gleichstellung und Familienvereinbarkeit als Grundprinzip in allen Bereichen und Stellen im Geltungsbereich des BGleiG. Das Gesetz umfasst auch den Schutz der Lebensgrundlagen von Mädchen und Jungen. Dort, wo Nachteile entstehen, soll dieses Gesetz wirksam sein.

In Österreich wird es ‚Gleichbehandlungsgesetz‘ (GIBG) genannt, das seit 1979 gilt. Neben den bereits vorher erwähnten Ideen umfasst dieses Gesetz auch die Gleichstellung aufgrund ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Alter oder sexueller Orientierung. Das Gesetz wird als geschlechtsneutral beschrieben und soll Männer und Frauen vor Diskriminierung schützen. Transsexualität wird seit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auch in diesem Gesetz erfasst. Es kann bezugnehmend auf dieses Gesetz auch Anklage eingebracht werden, wenn beispielsweise eine diskriminierende Stellenausschreibung vorliegt.

In der Schweiz gilt das Gleichstellungsgesetz von Frau und Mann (GIG) erst ab 1996. Das Gesetz umfasst hier besonders Diskriminierungen aufgrund der Geschlechterzugehörigkeit, wenn es um Arbeitsbedingungen, Ausbildung, Beförderung, Entlassungen, Entlohnung und Verteilung von Aufgaben geht. Auch die oft ignorierte sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz wird in diesem Gesetz verboten. Interessanterweise birgt dieses Gesetz auch Instrumente von Finanzhilfen, die es einem Betrieb des öffentlichen oder privaten Interesses sogar erleichtern soll, eben diese Gleichstellung zu fördern. Womöglich ist das besonders der Fall, da die Frauengesetze erst so spät umgesetzt wurden.